Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Angebote und Aufträge, sowie die Ausführung von Arbeiten an Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und anderen Objekten, der Colosol Coatings GmbH (im Folgenden "CARDIP") und Ihrer offiziellen Service-Partner (Stand 06/2022):

I. Ausschließliche Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren abweichende Bedingungen des Vertragspartners, nachfolgend Auftraggeber/Kunde genannt, erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung/Leistung vorbehaltlos ausführen. Dasselbe gilt auch für Lieferungen/Leistungen an uns, für den Fall unserer vorbehaltlosen Annahme der Ware. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden bzgl. Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Wir erbringen die im Einzelnen spezifizierte Lieferung/Leistung zu den nachfolgenden Bedingungen.

II. Angebot, Angebotsunterlagen, Kostenvoranschlag, Vertragsabschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend. 2. Für eine verbindliche Preisangabe bedarf es eines schriftlichen spezifizierten Angebotes oder Kostenvoranschlags. An dieses Angebot sind wir zwei Wochen gebunden, soweit nicht eine kürzere Bindungsfrist vereinbart wird.
3. Der vom Kunden unterzeichnete Auftrag ist ein bindender Vertrag. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch eine Auftragsbestätigung anzunehmen oder innerhalb dieser Frist die vertragliche Leistung zu erbringen. 4. Der Umfang der Lieferung/Leistung und der Gesamtpreis richten sich nach den Angaben in den Auftragsunterlagen. 5. Wir geben grundsätzlich keine Garantien, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.
6. Der Kunde ermächtigt CARDIP, eine Partnerwerkstatt mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen zu beauftragen. Die Werkstatt darf ihrerseits Unteraufträge erteilen und Überführungs- fahrten durchführen.
7. Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Vorauszahlung ist wesentlicher Bestandteil des Vertrages und ist binnen 14 Tagen (Geldeingang auf unser Konto), spätestens aber 14 Tage vor dem vereinbarten Fahrzeugabgabetermin zu entrichten. 8. Ggf. benötigte Ersatzteile wie Modellbeschriftungen, Gummidichtungen, Aufkleber o.Ä. welche bei den sachgemäßen Arbeiten am Fahrzeug für die Beschichtung mit Sprühfolie entfernt werden müssen und nicht wiederverwendet werden können, sind nicht in unseren Angeboten mit inbegriffen. Die Kosten für Ersatz trägt der Kunde. 9. Der Kunde hat CARDIP bei Auftragserteilung auf durchgeführte, evtl. von der Serienfertigung abweichende Tuningmaßnahmen am Fahrzeug hinzuweisen. Geschieht dies nicht, steht CARDIP ein angemessener Aufschlag für den Mehraufwand bei der Leistungserbringung zu.

III. Preise, Zahlungsbedingungen, Rücktritt

1. Für Geschäftskunden sind unsere Preise grundsätzlich Nettopreise. Dies gilt nicht für Verbraucher. Die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in ihr gesondert ausgewiesen. Unsere Preise gelten ab unserem Geschäftssitz. Zölle, Abgaben, Verpackung, Versandkosten und Versicherungen sind gesondert zu zahlen. Vereinbarte Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet.
2. Skonto oder Rabatt-Zusagen gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart werden. 3. Mit der Ablieferung oder der Abnahme des Auftragsgegenstandes und der Aushändigung/Zusendung der Rechnung ist der vereinbarte Preis sofort zur Zahlung fällig. Ein ggf. ausgewiesener Restbetrag lt. Auftrag muss vor der Fahrzeugabholung auf unserm Konto eingegangen sein. Abweichende Regelungen sind schriftlich zu vereinbaren. 4. Falls der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nach Fälligkeit vollständig nachkommt, sind wir berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten. Alternativ zu unseren Rücktrittsrechten können wir vom Kunden Sicherheit verlangen. Mit der Ausübung dieser Rechte ist kein Verzicht auf weitere uns zustehende Rechte und Ansprüche verbunden.
5. Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 6. Wenn eine berechtigte Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Kunden von ihm nur in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
7. Für Finanzierungen gelten zusätzlich die Zahlungsbedingungen der Bank11 für Privatkunden und Handel GmbH, Hammer Landstraße 91, 41460 Neuss, einsehbar in den Finanzierungsunterlagen.

IV. Lieferung, Fertigstellung, Abnahme, Erfüllung

1. Unsere Liefer- oder Fertigstellungstermine sind grundsätzlich annähernd und unverbindlich. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich so bezeichnet wurden. Die Einhaltung des von uns angegebenen Liefer- oder Fertigstellungstermins setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Ändert oder erweitert sich der Auftragsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, dann haben wir dem Kunden unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen. 2. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, aber nicht bei leichter Fahrlässigkeit. 3. Da unsere Leistungen grundsätzlich keine Instandsetzung, sondern eine Modifikation eines Fahrzeuges zum Gegenstand haben, sind wir nicht verpflichtet dem Auftraggeber ein Ersatzfahrzeug kostenlos zur Verfügung zu stellen oder Kosten für eine tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges zu erstatten. Dies gilt auch bei nicht Einhaltung eines Fertigstellungstermins unsererseits. 4. Höhere Gewalt, durch Sturm-, Feuer-, Hochwasser oder sonstigen Umweltschäden oder bei uns oder unseren Lieferanten/Partnern eintretende Betriebsstörungen durch Energiemangel, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Komponenten und sonstiger Materialien, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Auftragsgegenstand zum vereinbarten Termin fertig zu stellen oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verlängern die oben genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Wir haben darüber den Kunden unverzüglich nach Bekannt werden des Ereignisses zu informieren. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Kunde als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. 5. Wir erfüllen unsere Liefer- oder Leistungsverpflichtung dadurch, dass wir dem Kunden die Fertigstellung des Auftragsgegenstandes an unserem Geschäftssitz bzw. am Geschäftssitz unseres Service-Partners anzeigen. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt am Geschäftssitz des ausführenden Service-Partners, soweit nicht anders vereinbart. 6. Wünscht der Kunde die Überführung des Auftragsgegenstandes, erfolgt dies auf seine Kosten und Gefahr. Im Falle eines Unfalls bei Auslieferung trägt der Kunde die Kosten für den angefallenen Schaden, solange uns keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Dies gilt nicht für Verbraucher. 7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige abzuholen. 8. Bei Abnahmeverzug können wir die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann unserem Ermessen nach auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers. 9. Mit der Auftragserteilung erklären Sie sich damit einverstanden, die uns beauftragten Arbeiten bildlich und textlich veröffentlichen zu dürfen. Die Rechte an von uns erstelltem Bildmaterial von Fahrzeugen/Projekten liegen ausschliesslich bei uns. Die Veröffentlichung muss dem Kunden nicht separat angezeigt werden.

V. Sachmängelhaftung, Verjährung, Schiedsstelle

1. Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Sachmängelhaftung. 2. Der Kunde hat den Auftragsgegenstand unverzüglich auf Sachmängel zu untersuchen. Geschieht dies nicht, gilt dieser als vertragsgemäß geliefert. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur für offensichtlich erkennbare Mängel. Mängelansprüche des Unternehmers setzen voraus, dass er seiner Untersuchungs- und Rügepflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
3. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige innerhalb von 14 Tagen ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge.
4. Soweit ein Mangel des Auftragsgegenstandes vorliegt, leisten wir bei einem Unternehmer zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch bis zu zweifache Nachbesserung. Im Falle der Mängelbeseitigung trägt der Auftraggeber die dazu erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wegekosten. Der Kunde ist verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Im Rahmen dessen muss er uns unverzüglich informieren. Er hat uns Gelegenheit zu geben, ihm einen nächstgelegenen anerkannten dienstbereiten Service-Partner zur Beseitigung zu benennen.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
6. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Mängelansprüche, wenn uns/ unseren Vertretern, Partnern, Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft oder wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Liegt keine vorsätzliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung vor, ist die Schadensersatzhaftung in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.
7. Ist der Kunde ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner selbständigen beruflichen, gewerblichen beziehungsweise hoheitlichen oder fiskalischen Tätigkeit handelt, verjähren Mängelansprüche des Kunden innerhalb eines Jahres ab Ablieferung. Ist der Kunde in solchen Fällen ein Verbraucher, so verjähren die Mängelansprüche nach den gesetzlichen Regeln.
8. Grundsätzlich übernehmen wir keine Gewährleistung für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder fehlerhafte Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, durch versäumte Wartungsarbeiten, wenn diese vom Hersteller empfohlen wurden, durch normale Abnutzung und normalen Verschleiß, und die durch ungeeignete Austauschwerkstoffe verursacht wurden. Für diese Schäden übernehmen wir nur dann Gewährleistung, wenn diese Schäden durch unser Verschulden verursacht wurden. Natürlicher Verschleiß wie Steinschlag, Kratzer oder oberflächliche Abnutzung an stark beanspruchten Karosseriebereichen (z.B. Radlauf, Schweller, Stoßfänger) schließt Sachmängelansprüche aus. Natürlicher Verschleiß beinhaltet das Ablösen der Sprühfolie an Stellen die mechanischer Einwirkung und Steinschlägen ausgesetzt sind. Bsp. Für mechanische Einwirkung: Türgriff, Einstieg; Bsp. Für Steinschlag betroffene Stellen: Front und Seitenschweller eines Fahrzeugs. Sollte sich durch o.g., o.Ä. Einwirkungen die Haltbarkeit des der Sprühfolie verringern, übernehmen wir hierfür keine Haftung. 9. Wird der Vertragsgegenstand mit Fremdprodukten gereinigt, gepflegt, beklebt, versiegelt oder besprüht erlischt jegliche Gewährleistung.
10. Die Zusage der rückstandsfreien Entfernbarkeit gilt nur bei unbeschädigtem Originalzustand des Lackes (Werkslack), bei ordnungsgemäßer und vorschriftsmäßiger Pflege, sowie ausschließlich bei Durchführung durch offizielle Service-Partner. Appliziert und/oder entfernt der Auftraggeber selbst oder ein von ihm beauftragter Dritter eigenständig die Folienbeschichtung, erlischt jegliche Zusage bzgl. Haftung, Haltbarkeit, Resistenz und Entfernbarkeit. Auch schliessen wir in diesem Fall aus, eventuell fällige Rest- oder Nacharbeiten zur vollständigen Entfernung zu übernehmen.
11. CARDIP haftet nicht für Schäden, die durch mechanische Bewegung von Anbauteilen an der Beschichtung entstehen.

VI. Gesamthaftung

1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in V. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – außer, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. 2. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

VII. Eigentumsvorbehaltssicherung, Schiedsstelle, Erweitertes Pfandrecht

1. Wir behalten uns das Eigentum am durch unsere Leistung entstandenen Endprodukt bis zum unanfechtbaren vollständigen Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Im Falle eines Kontokorrentverhältnisses bezieht sich der Vorbehalt auf den anerkannten Saldo. 2. CARDIP ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet. 3. Uns steht wegen unserer Forderung ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu. 4. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.

VIII. Widerrufsrecht

1. Sie haben das Recht diesen Vertrag, binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss, ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Colosol Coatings GmbH, Buchäckerring 36, 74906 Bad Rappenau, e-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) bzw. falls vorhanden, dem ausführenden Service-Partner, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Postbrief / E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür ein Muster-Widerrufsformular verwenden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden. 2. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben. 3. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so willigen Sie in die kostenpflichtige Ausführung der beauftragten Arbeiten bei Vertragsschluss ein und bestätigen damit das vorzeitige Erlöschen Ihres gesetzlichen Widerrufsrechts. Ferner erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn CARDIP die beauftragten Arbeiten vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem Sie bei Beauftragung dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben. 4. Tritt der Kunde nach der gesetzlichen Widerrufsfrist vom Vertrag zurück oder löst sich anderweitig vom Vertrag, so haben wir Anspruch auf pauschalisierten Schadenersatz in Höhe von mindestens 15 % des Brutto-Gesamtbetrages. Dies gilt ab dem 15. Tag der schriftlichen Beauftragung. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn von uns ein höherer oder vom Kunden einen geringerer Schaden nachgewiesen wird.

IX. Urheberrecht, Gerichtsstand

1. Die Rechte an allen genannten und dargestellten Marken sowie Logos liegen bei den jeweiligen Urhebern. 2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 3. Für Verträge mit Kaufleuten und juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen gilt als vereinbart: ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz; auch für Wechsel und Scheckprozesse. Dasselbe gilt für Verbraucher, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, deren gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, oder die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegen.